Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, verabschiedet im Mai 2006, regelt die Schutzmaßnahmen für vollständige und unvollständige Maschinen oder Anlagen in Bezug auf die Unfallverhütung. Sie gilt einheitlich innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und in der Türkei. Um eine Maschine in Verkehr bringen zu können, muss der Hersteller eine Risikobeurteilung erstellen. Erst danach kann eine Konformitätserklärung (für vollständige Maschinen) oder eine Einbauerklärung (für unvollständige Maschinen) im Sinne der Maschinenrichtlinie abgegeben werden. Diese Konformitäts- oder Einbauerklärung wiederum ist bei vollständigen Maschinen Bedingung für das Anbringen des CE-Siegels.
Mit der Risikobeurteilung werden die Anforderungen an die Maschinensicherheit und damit an den Gesundheitsschutz des Bedieners ermittelt. Für Normenkonformität sorgt die DIN EN ISO 12100, sie regelt die entsprechenden Inhalte und unterteilt nach Gefahrengruppen. Bei der Konstruktion, dem Bau und dem Betrieb der Maschine oder Anlage müssen die Ergebnisse aus der Risikobeurteilung berücksichtigt werden. Diese bezieht sich nicht nur auf Schutzmaßnahmen für den Bediener, sondern auch für die Umwelt. Darüber hinaus wird innerhalb der Risikobeurteilung das so genannte Performance Level (PLr) bestimmt, ein Maß für die Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion von sicherheitsrelevanten Teilen der Steuerung. Die empfohlenen Maßnahmen müssen sowohl vom Hersteller als auch vom Betreiber umgesetzt werden. All diese sicherheitsrelevanten Aspekte werden in der Risikobeurteilung bewertet und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen oder Empfehlungen ausgesprochen, um Gefahren zu mindern oder komplett zu vermeiden.
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