Sind Sie unsicher, ob die Maschinenrichtline angewendet werden muss?
Da es nicht immer ganz klar ist welches Erzeugnis oder auch welche Erzeugnis-Kombination unter welche Richtlinie fällt, lohnt sich hier eine genaue Prüfung, da bei den verschiedenen Richtlinien verschiedene Anforderungen an Ihre Dokumentation gestellt werden. Neben allen Erzeugnissen die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, macht es Sinn auch maschinenähnliche Erzeugnisse zu prüfen und alle nötigen und geforderten Dokumente zu erstellen und um Fehler in der Dokumentation frühzeitig zu erkennen.
Beispiel: Niederspannungsrichtlinie 2014/53/EU
Diese Richtlinie ist immer in der Maschinenrichtlinie enthalten. Wenn das Erzeugnis unter die Maschinenrichtlinie fällt muss die Niederspannungsrichtlinie, obwohl angewendet, nicht ausgewiesen werden. Bei Geräten die nur unter die Niederspannungsrichtlinie fallen wird diese zur zentralen Richtlinie. Die Richtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Die Spannungsangaben beziehen sich auf die Spannung am Eingang oder Ausgang und nicht auf die Spannungen, die innerhalb des Betriebsmittels auftreten können. Weitere Richtlinien können und müssen parallel hierzu beachtet werden wie z.B. die EMV Richtlinie. Sie regelt die elektromagnetische Verträglichkeit der Erzeugnisse. Zum anderen könnte das Erzeugnis auch unter das Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG fallen. Unter dieser Richtlinie werden Erzeugnisse zusammengefasst, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden könnten.