Erfolgreiches Outsourcing in der Technischen Dokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Fokussierung auf Ihr Kerngeschäft

Für Maschinen und Geräte ist Technische Dokumentation zwin­gend not­wen­dig bzw. ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Eine leicht ver­ständ­li­che Technische Dokumentation von er­fah­re­nen tech­ni­schen Redakteuren über­zeugt Kunden noch weit über den Kauf hinaus, bei­spiels­wei­se in den Unterlagen von Vertrieb, Marketing und After-Sales. Doch ist die Arbeit in der Maschinen- und Automobilindustrie von ra­schen Produktzyklen und Anpassungen ge­prägt. Gesetzesänderungen, Anbieterwechsel und Messetermine er­zeu­gen star­ken Termindruck. Die Zusammenarbeit mit einem ex­ter­nen Dienstleister schafft sinn­vol­le Entlastung. Von Arbeitnehmerüberlassung über den Dienst- und Werkvertrag bis zum Komplett-Outsourcing bieten wir un­se­ren Kunden ver­schie­de­ne Möglichkeiten an.

Outsourcing der Technischen Dokumentation

Drei Möglichkeiten zur Zusammenarbeit 

Aus un­se­rer 30-jäh­ri­gen Erfahrung in der engen Zusammenarbeit mit Industrie-Unternehmen haben sich drei er­folg­rei­che Vertragsformen in der Praxis be­son­ders be­währt. Je nach Einsatzgebiet bieten sich die agile Arbeitnehmerüberlassung, der fle­xi­ble Dienstvertrag oder der er­folgs­ge­si­cher­te Werkvertrag an. Lesen Sie hier, wo die Stärken der je­wei­li­gen Vertragsformen liegen.

(1) Arbeitnehmerüberlassung

Wenn Sie zur Überbrückung eines Engpasses, unter dem Zeitdruck einer an­ste­hen­den Markteinführung oder für den Ersatz eines wert­vol­len Mitarbeiters in Elternzeit Unterstützung suchen, dann ist die Arbeitnehmerüberlassung die rich­ti­ge Wahl. Bei der Überlassung eines Mitarbeiters für die Technische Dokumentation steht die Qualifikation und die Eignung für Ihr Team im Mittelpunkt. Sie ver­ein­ba­ren die Einsatzdauer, nicht jedoch ein kon­kre­tes Arbeitsziel, denn das bleibt flexibel.

Anders als bei Dienst- oder Werkverträgen haben Sie als Auftraggeber das freie Auswahlrecht, welche Mitarbeiter für Sie ar­bei­ten sollen. unique ver­fügt über einen sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­ten Stamm aus hoch mo­ti­vier­ten und qua­li­fi­zier­ten Technischen Redakteuren, die wir Ihnen für Ihre Mitarbeiterwahl gerne zur Verfügung stellen.

Zusammenfassend: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wählt der Auftraggeber einen oder meh­re­re Mitarbeiter aus, die ihn im ver­ein­bar­ten Zeitraum un­ter­stüt­zen. Der Auftraggeber stellt Schreibtisch und Arbeitsplatz, regelt Pausen und Urlaub. Bei der Zusammenarbeit mit unique ist eine Übernahme des über­las­se­nen Technischen Redakteurs in die Direktbeschäftigung je­der­zeit möglich.

(2) Sicherer Erfolg beim Werkvertrag 

Sind kom­plet­te Arbeitspakete an einen Dienstleister ab­zu­ge­ben, etwa die Übersetzung eines Bedienerhandbuches für einen fremd­spra­chi­gen Markt, das Einpflegen von Bestandsdokumentation in ein neues Redaktionssystem oder die Überarbeitung in­ter­ner Sicherheitsanweisungen nach neuen EU-Regeln, so bietet sich dafür der Werkvertrag an.

In einen Werkvertrag werden Aufwände, Mengen, Qualität und Termine fest­ge­legt. Denn mit einem Werkvertrag schul­det der be­auf­trag­te Dienstleister den Erfolg seiner Leistungen. Er trägt das un­ter­neh­me­ri­sche Risiko, stellt not­wen­di­gen­falls mehr Mitarbeiter zur Verfügung oder un­ter­nimmt, was immer er­for­der­lich ist, um das ver­ein­bar­te Ergebnis zu erzielen.

Das zeigt, dass nur die­je­ni­gen Dienstleister Werkverträge für die Technische Dokumentation an­zu­bie­ten ver­mö­gen, die neben ge­schul­ten Technischen Redakteuren auch über Personal zur Personalführung, zum Projektmanagement und zur Kalkulation verfügen.

Zusammenfassend: Der Werkvertrag de­fi­niert ein Arbeitsergebnis. Welche und wie viele Mitarbeiter zur Erreichung des Ergebnisses ein­ge­setzt werden, ob­liegt allein dem Auftragnehmer.

(3) Expertenunterstützung per Dienstvertrag 

Ein Dienstvertrag eignet sich für Software-Schulungen, für die in­ter­ne Technische Dokumentation, für eine qua­li­fi­zier­te Beratung oder andere Arbeiten auf Zeit. Er ist das Vertragsverhältnis der Wahl, wenn Sie spe­zia­li­sier­tes Know How in Ihr Haus holen möchten.

Typischerweise werden in einem Dienstvertrag sowohl die Aufgabenstellung, wie auch die ver­ein­bar­te Auftragsdauer im Vorhinein fest­ge­schrie­ben. Im Gegensatz zum Werkvertrag be­schreibt er damit die Leistung und nicht das Ergebnis. Bei einer Schulung schul­det der Trainer aus­rei­chen­de Fachkompetenz, der er­folg­rei­che Einsatz der ver­mit­tel­ten Themen ob­liegt jedoch den Teilnehmern. In Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung ob­liegt die Mitarbeiterauswahl dem Dienstleister.

Zusammenfassend: In einem Dienstvertrag wird der Arbeitsumfang ver­ein­bart, also die Anzahl der zu ent­sen­den­den Mitarbeiter, deren Qualifikation und die Einsatzdauer. Die Entlohnung er­folgt nach ge­leis­te­ter Arbeitszeit.

Der richtige Partner - unique

Als Full Service Dienstleister für die Technische Dokumentation stehen wir seit mehr als 25 Jahren an der Seite un­se­rer Kunden aus Maschinenbau und Automobilindustrie. Wir küm­mern uns gern um Ihre Übersetzungsprojekte, Software-Migrationen und die Fortbildung Ihrer Teams. Mit fach­lich hoch qua­li­fi­zier­ten Technischen Redakteuren, die wir Ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an die Seite stel­len, si­chern Sie selbst in Hochlastzeiten die hohe Qualität der Dokumentationen, die Ihre Kunden von Ihnen ge­wohnt sind. Sie kon­zen­trie­ren sich auf Ihre Kernkompetenzen und wir küm­mern uns um den Rest.

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